Konfirmanden

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Ordnung für die Konfirmandenzeit
in der Evang.- Luth. Kirchengemeinde Rodenkirchen


Die Kirchengemeinde lädt Kinder und Jugendliche ein, zu erfahren, welche Bedeutung der christliche Glaube für ihr Leben und das Miteinander der Menschen hat. Ein Teil dieses Angebotes ist die Konfirmandenzeit. Hier können Jugendliche etwas vom Leben und der Lehre der christlichen Kirche und der Gemeinde hier vor Ort kennenlernen und einüben.



1. Anmeldung

Jugendliche, die in der Regel bis zum 31.05. des Jahres 12 Jahre alt sind, werden durch ihre Erziehungsberechtigten zum Konfirmandengruppe angemeldet.

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.


2. Dauer und Organisation

Die Konfirmandenzeit dauert rund ein Jahr lang. Sie beginnt  nach der Konfirmation des vorherigen Jahrgangs und endet mit der Konfirmation im darauffolgenden Jahr zwischen Ostern und Pfingsten. Zur Konfirmandenzeit gehören wöchentliche Treffen i.d.R. dienstags von einer Stunde Dauer,  monatliche Projekttage am Wochenende sowie die Teilnahme und Mitwirkung an 20 Gottesdiensten. Weitere Veranstaltungen wie Gemeindefeste oder Konzerte ergänzen das Programm.


3. Material

Alles Material, das während der Konfirmandenzeit benötigt wird, wird von der Kirchengemeinde gestellt.


4. Gottesdienst

Zu Beginn der Konfirmandenzeit findet ein Begrüßungsgottesdienst statt, an dem die Konfirmanden teilnehmen, ihre Familien sind herzlich dazu eingeladen. Während der Konfirmandenzeit gestaltet die Konfirmandengruppe in regelmäßigen Abständen einen Gottesdienst mit. Auch hier sind die Eltern, Großeltern, Geschwister oder Paten gern gesehene Gäste. 

Am Ende der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden mit dem Vorstellungsgottesdienst der Gemeinde vor. Dieser ist mit dem Abschlussgespräch gemeinsam Bestandteil der Zulassung zur Konfirmation und für alle, die konfirmiert werden wollen, verbindlich.


5. Teilnahme

Falls ein Jugendlicher durch Krankheit, eine Schul- oder Sportveranstaltung oder aus familiärem Anlass nicht an der Konfirmandengruppe teilnehmen kann, sagen er oder die Erziehungsberechtigten vorher im Gemeindebüro oder beim Pfarramt Bescheid.

Bei außergewöhnlichen Wetterlagen wie Glätte, Sturm oder großer Hitze entscheiden im Zweifelsfall die Erziehungsberechtigten, ob der Weg zum Gemeindehaus zumutbar ist oder nicht. 


6. Taufe und Abendmahl

Noch nicht getaufte Jugendliche können sich während der Konfirmandenzeit oder bei der Konfirmation taufen lassen.

Wie alle Kinder und Jugendlichen sind die Teilnehmenden der Konfirmandengruppe herzlich zum Abendmahl eingeladen.


7. Versagung der Konfirmation

Die Konfirmation kann auf Vorschlag des Pfarramtes versagt werden bei zu häufigem Fehlen bei Treffen der Konfirmandengruppe, bei Vernachlässigung des Gottesdienstbesuches, grober Disziplinlosigkeit oder offenkundiger Ablehnung der Zielsetzung der Konfirmandenzeit. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten sind vor der Versagung im Gemeindekirchenrat zu hören. Dieser entscheidet über die Zulassung oder Versagung zur Konfirmation.


8. Anerkennung

Mit der Anmeldung zur Konfirmandenzeit wird diese Ordnung ausgehändigt und von den Konfirmanden und ihren Erziehungsberechtigten anerkannt.



Der Gemeindekirchenrat der Evang.- Luth. Kirchengemeinde Rodenkirchen


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   Jutta Barghop (1. Vorsitzende GKR)


Grundsätze des Christlichen Glaubens

 

Das Vater Unser

 

Vater unser im Himmel,

geheiligt werde Dein Name.

Dein Reich komme.

Dein Wille geschehe,

wie im Himmel, so auf Erden.

Unser tägliches Brot gib uns heute.

Und vergib uns unsere Schuld,

wie auch wir vergeben unsern Schuldigern.

Und führe uns nicht in Versuchung,

sondern erlöse uns von dem Bösen.

Denn Dein ist das Reich und die Kraft

und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.



Das Apostolische Glaubensbekenntnis


Ich glaube an Gott, den Vater,

den Allmächtigen,

den Schöpfer des Himmels und der Erde,

und an Jesus Christus,

seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn,

empfangen durch den heiligen Geist,

geboren von der Jungfrau Maria,

gelitten unter Pontius Pilatus,

gekreuzigt, gestorben und begraben,

hinabgestiegen in das Reich des Todes,

am 3. Tage auferstanden von den Toten,

aufgefahren in den Himmel.

Er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;

von dort wird er kommen,

zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den heiligen Geist,

die heilige christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen,

Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten

und das ewige Leben. Amen.

 

 

Gloria Patri (nach dem Psalm gesungen)


Ehr sei dem Vater und dem Sohn

und dem Heiligen Geist.

Wie es war im Anfang, jetzt und immerdar

und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.


 

Agnus Dei (im Abendmahlsgottesdienst)


Christe, Du Lamm Gottes,

der Du trägst die Sünd der Welt,

1. + 2. erbarm Dich unser.

3.       Gib uns Deinen Frieden. Amen.




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